Anpassung der Zustandsplanung
Nach jeder Erneuerung ist die Zustandsplanung wieder an die neue Situation anzupassen, damit die Bauherrschaft jederzeit über den grösstmöglichen Handlungsspielraum verfügt. Die Unterhaltsarbeiten und –verträge sind zu überprüfen, auf die neue Situation zu korrigieren und systematisch zu erfassen. Zu hohe Kosten sind Indiz für neue Massnahmen. |